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Die neue Grundsteuerreform 2022

 

Was ist für Eigentümer zu beachten?

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang erhobene Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
    Die zugrundeliegenden Werte seien veraltet und müssen neu berechnet werden.
     
  • Betroffen sind Eigentümer von Grundbesitz. Dazu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe.
     
  • Abgefragt werden Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche und zum Bodenrichtwert bzw. zur Ertragsmesszahl. Darüber hinaus müssen gebäudebezogene Angaben gemacht werden.
     
  • Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet offiziell am 31. Oktober 2022.
    Aber danach droht nicht umgehend eine Strafe. Zunächst sollen Erinnerungsschreiben verschickt werden.

 

Fristen & Termine:

  • 1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt für die Ermittlung der (neuen) Grundsteuerwerte.
     
  • April 2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesfinanzministerium zur Abgabe der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung).
     
  • 1. Juli 2022: Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung) über ELSTER möglich.
     
  • 31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung).
     
  • 1. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer: Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer die neue Grundsteuer bezahlen.

 

Wer der Aufforderung der Behörde nicht nachgeht, dem drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 Euro. Ratsam ist also, sich schon jetzt Dokumente wie den Kaufvertrag oder den Auszug aus dem Grundbuch bereitzulegen. Viele Eigentümer sehen sich der Aufgabe vor scheinbar unüberwindbaren Hürden gestellt und fühlen sich diesbezüglich alleingelassen.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Beschaffung der benötigten Informationen.

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