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Die 9 wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer in 2023

1. Gaspreisbremse:

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 gilt ab März / April ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme, welcher auf 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs basiert.

 

2. Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter:

Seit dem 1. Januar 2023 werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro m² Wohnfläche im Jahr.


3. Besteuerung von PV-Anlagen:

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht.
 

4. Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen:

Bei Gaszentralheizungssystemen muss bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 m² Heizfläche und bei Wohngebäuden mit mind. zehn Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich bis zum 30. September 2023 erfolgen.

Bei Wohngebäuden mit mind. sechs Einheiten muss der Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen.
 

5. Zertifizierter WEG-Verwalter:

Wohnungseigentümer können nun ab dem 1. Dezember 2023 verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser hat dann einen Sachkundenachweis vorzulegen oder zu belegen, dass er durch entsprechende Ausbildung und Qualifizierung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist.
 

6. Höherer energetischer Neubaustandard:

Am 1. Januar 2023 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft getreten. So werden zukünftig höhere energetische Anforderungen an den Neubau gestellt. Alle Neubauten müssen nun den EH55-Standard, statt des bisher geltenden Standards EH75 erfüllen.
 

7. Erhöhung des linearen AfA-Satzes:

Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wurde am 1. Januar 2023 von zwei auf drei Prozent erhöht.
 

8. Abgabefrist für Grundsteuerfeststellungserklärung:

Die Abgabefrist für die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung durch alle Immobilieneigentümer endet(e) am 31. Januar 2023.
 

9. Das Erben einer Immobilie ist ab 2023 drastisch teurer:

Die Erbschaft von Immobilien ist seit Jahresbeginn teurer. Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2022.
 

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